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Einjähriges Berufskraut: invasiver Neophyt

Das Thema invasive Neophyten beschäftigt uns leider immer wieder. Viele hier nicht heimische Pflanzen verbreiten sich teilweise so stark, dass sie unsere einheimischen Gewächse verdrängen können. So gehört auch das Einjährige Berufskraut, Erigeron annuus, zu den invasiven Neophyten.

Das Einjährige Berufskraut ist ein liebliches und hübsch anzusehendes Blümchen. Ursprünglich stammt die Pflanze aus Nordamerika, hat sich aber seit dem 18. Jahrhundert stetig ausgebreitet. Aus einzelnen Beständen wird durch die Versamung sehr schnell eine riesige überwachsene Fläche.

Die Staude ist einjährig, wird jedoch durch die Versamung ausdauernd. Betroffen sind vor allem Naturschutzflächen, ungepflegte Wiesen, Strassendächer und Flachdächer. Da die Pflanze sehr anpassungsfähig an den Standort ist, wuchert sie auf einem breiten Feld.

Durch ihre hübsche Optik sehen viele in dem einjährigen Berufskraut eine schöne Pflanze und lassen diese oftmals aus Unwissenheit im Garten stehen. Dies sollte jedoch unbedingt vermieden werden, damit sie sich nicht weiter ausbreiten kann. Denn durch die krautige Pflanze kann es zu einem Artenschwund der vorhandenen einheimischen Flora kommen, da diese zurückgedrängt wird.

Einjähriges Berufskraut
Einjähriges Berufskraut
Einjähriges Berufskraut

Was können wir gegen das Einjährige Berufskraut tun?

Ein Aufkommen der invasiven Pflanze sollte sofort bekämpft werden. Einzelpflanzen des Erigeron annuus werden vor der Blütenbildung mitsamt den Wurzeln ausgerissen. Ein Nachwachsen muss regelmässig kontrolliert und wiederum sofort entfernt werden.

Bei grossen Beständen ist das Ziel, eine Versamung zu verhindern. Dazu wird die Fläche kurz vor der Blütenbildung gemäht. Um der Verbreitung effizient Einhalt zu gebieten, muss unbedingt mehrmals im Jahr gemäht werden. Durch diese Rückschnitte wird allerdings nur die Ausbreitung reduziert, der Bestand bleibt erhalten. Die Bekämpfung sollte zwingend über mehrere Jahre erfolgen. Denn durch ein grosses Samenreservoir im Boden wird die Wirkung der Bekämpfung erst nach einigen Jahren sichtbar.

Einjähriges Berufskraut

Wie werden die Pflanzenteile entsorgt?

Sind keine Knospen, Blüten oder Samen enthalten, kann die Ware der Grünabfuhr abgegeben werden.

Sind jedoch Knospen, Blüten oder Samen bereits ausgebildet, sollte die Ware in einer Kompostieranlage oder eine Verbrennungsanlage entsorgt werden. Ganz besonders wichtig dabei – auf jedenfall direkt nach dem Schnitt wegbringen und keine Pflanzenteile liegen lassen. Denn die Blüten bilden auch so noch Samen aus, welche sich wiederum verbreiten.

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Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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Julian Sonntag
Bauführer Gartenpflege

Unser GartenDOC – Julian ist der Experte rund ums Thema Pflanzen.